Abfall in den Kanal - NEIN DANKE
Was man wegspült, ist nicht wirklich weg. Ein paar hundert Meter vielleicht. Aber dann landen Zigarettenstummel, Speisereste oder andere feste Abfälle in den Kanalpumpstationen, wo sie kostspielig wieder herausgeholt werden müssen, weil sie die Pumpen blockieren.
In die öffentliche Kanalisation dürfen nur Abwässer eingeleitet werden, die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht stören, die das Personal bei der Wartung und Unterhaltung der Anlage nicht gefährden, die die Abwasserbehandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen und den Gewässerschutz nicht nachteilig beeinflussen.
Insbesondere dürfen nicht eingeleitet werden:
* Erdölprodukte und andere leicht entzündliche Flüssigkeiten und Stoffe,
* giftige und fischschädigende Flüssigkeiten und Stoffe in Konzentrationen, welche die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden oder den Gemeingebrauch beeinträchtigen können,
* radioaktive Stoffe,
* feste Stoffe, wie Asche, Müll, Katzenstreu, Sägespäne, Verpackung
* Schlachtabfälle sowie Stechblut; Molke, Jauche, Siloabwässer, u.ä.,
* Speiseöle, Fette, Lacke, Farben und Chemikalien,
* Textilien, Windeln, Binden, Tampons, Haare, Rasierklingen, Ohrstäbchen, Watte
* Baureststoffe wie Zementschlämmpe, Mörtel, Bauschutt, etc.·
- Abwässer, welche sich in ihrer Zusammensetzung und/oder Menge wesentlich vom häuslichen Abwasser unterscheiden, dürfen nur dann eingeleitet werden, wenn hierfür eine gesonderte wasserrechtliche Bewilligung vorliegt und mit dem Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung ein Konsens geschlossen wurde. ·
- Abwässer von den einzelnen Anschlüssen sind in möglichst frischem Zustand, also ohne Zwischenschaltung von Senkgruben und Hauskläranlagen, in die Kanalisation einzuleiten. ·
- Drainagengewässer, Brunnenüberwässer und sonstige Reinwässer (Quellen) dürfen nicht in Schmutz- und Mischwasserkanäle eingeleitet werden. Niederschlagwässer dürfen nicht in Schmutzwasserkanäle eingeleitet werden.
Nach Möglichkeit sind nicht oder nur geringfügig verunreinigte Niederschlagswässer dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen.
Information der Marktgemeinde Garsten